Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder anderen Personen im häuslichen Umfeld gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

Diese Beratung dient dazu:

  • die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern,
  • pflegende Angehörige zu entlasten und
  • hilfreiche Informationen sowie praktische Tipps zu geben.

Turnus der Beratung:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte führen diese Beratungen zuverlässig, diskret und individuell bei Ihnen zu Hause durch. Auf Wunsch stellen wir den Nachweis direkt Ihrer Pflegekasse zu.

📞 Jetzt Termin vereinbaren:
Tel.: 02631 / 9521700
E-Mail: info@pflegedienst-muehlenhof.de

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