Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder anderen Personen im häuslichen Umfeld gepflegt werden, sind gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratung dient dazu:
- die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern,
- pflegende Angehörige zu entlasten und
- hilfreiche Informationen sowie praktische Tipps zu geben.
Turnus der Beratung:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte führen diese Beratungen zuverlässig, diskret und individuell bei Ihnen zu Hause durch. Auf Wunsch stellen wir den Nachweis direkt Ihrer Pflegekasse zu.
📞 Jetzt Termin vereinbaren:
Tel.: 02631 / 9521700
E-Mail: info@pflegedienst-muehlenhof.de
